Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat sie schriftlich anerkannt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, Zeichnungen, Abbildungen. Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers und dürfen ohne dessen Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise
Alle Preise in Angeboten und Preislisten sind freibleibend. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Mehrwertsteuer, gültigem Teuerungszuschlag(TZ), Verpackung und Versicherung. Die Katalogpreise gelten einschließlich Service-Vergütung für die Gewährleistungszeit; Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sind in dem Preis Frachtkosten eingeschlossen, so verstehen sich dieselben franco nächstgelegener Güterstation oder Empfänger, nicht frei Aufstellungsort.
Teuerungszuschläge (TZ) werden von uns vier Wochen vor Gültigkeit bekannt gegeben. Vereinbaren die Vertragspartner schriftlich einen Liefertermin, so ist der Verkäufer verpflichtet, diesen einzuhalten. Wird er um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Ist der Verkäufer ohne Verschulden nicht in der Lage zu liefern, so sind beide Parteien nach Ablauf von 3 Monaten seit dem vereinbarten Liefertermin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche. gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie bestehen, stehen ihm nicht zu. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, mit dem der Käufer mit seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber im Verzug ist. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Der Verkäufer ist zu jederzeitigen Konstruktionsänderungen berechtigt. Die Abnahmepflicht des Käufers wird dadurch nicht berührt, es sei denn, dass der Kaufgegenstand grundlegend verändert wurde.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auf Kosten des Käufers Transportversicherungen im handelsüblichen Umfang abzuschließen, er übernimmt aber keine Gewähr für volle Schadensdeckung.
5. Zahlung
Vor Lieferung oder bei Abholung hat der Käufer den Kaufpreis zu zahlen. Prolongation und Weitergebung gelten gleichfalls nicht als Erfüllung. Etwaige Diskont- und Einziehungsspesen sowie sonstige Nebenkosten hat der Käufer zutragen. Der Verkäufer ist berechtigt, Akzepte und eigene Wechsel des Käufers mit einem den Gerichtsstand bestimmenden Zustand zu versehen, der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Verkäufers oder zur Geltendmachung eines Zurückhehaltungsrechts berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel über sie vorliegt. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers die Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen Forderungen des Verkäufers aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer ist berechtigt, die vom Verkäufer bezogene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Pfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der vom Verkäufer bezogenen Waren entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die vom Verkäufer bezogenen Waren wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und unverzüglich benachrichtigt. Der Käufer ist auch verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufs seine Kunden auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumvorbehalts den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Reparaturen - abgesehen von Notfällen - sofort vom Verkäufer durchführen zu lassen.
7. Gewährleistung
a) Grundsätzlich werden unsere Waren und Geräte nur an eingetragene Betriebe geliefert, die die Installation, Inbetriebnahme und Service -Arbeiten übernehmen. Mit den Katalogpreisen sind dem Käufer eventuell erforderliche Service-Arbeiten und die daraus entstehenden Kosten während der Garantiezeit vergütet.
b) Der Käufer hat sorgfältig darauf zu achten, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden, die eine einwandfreie Funktion unserer Waren und Geräte gewährleisten.
c) Die Voraussetzungen sind die Beachtung von fachlichen Grundsätzen, behördlicher und örtlicher Vorschriften, der mitgelieferten Montage-, betriebs- und Bedienungsanleitungen sowie der Service-Kundendienst-Checklisten.
d) Für alle von uns gelieferten Waren und Geräte erhält der Käufer ab Auslieferungsdatum vom Herstellerwerk und unter den obigen Absätzen b und c eine Garantiezeit von 24 Monaten. Garantieangaben in Garantiescheinen haben Vorrang.
e) Für Mängel an unseren Waren und Geräten leisten wir innerhalb der vereinbarten Garantiezeit Ersatz oder Nachbesserung. Eine Garantieverlängerung an der verkauften Ware entsteht durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht.
f) Erfolgt Ersatzlieferung, die als normale Lieferung berechnet wird, so tauscht der Käufer die bemängelte Ware gegen unsere Ersatzlieferung aus. Die bemängelte Ware ist vom Käufer an unser Werk zwecks Garantieüberprüfung zu senden.
g) Nach Garantieanerkennung der vom Käufer bemängelten Ware durch uns oder durch unsere Zulieferanten geht dieselbe wieder in unser Eigentum über und der Käufer erhält ausschließlich für die Ersatzlieferung Rechnungsgutschrift. Liegt keine Garantie vor, so erhält der Käufer die bemängelte Ware frei zurück. Weitere Ansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen.
h) Garantieansprüche in folgenden Punkten gegen uns sind ausgeschlossen:
- Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktion
- Wenn Waren und Geräte durch den Käufer unerlaubt verändert wurden
- Wenn kein Liefervertrag vorliegt
- Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
- Ungeeignete Betriebsmittel
- Austauschteile
- Elektrische, chemische oder elektrochemische Einflüsse
8. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungsort und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten je nach Streitwert das Landgericht Peine.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.